Die Stiftung, ein gemeinsamer Traum

 
 

Hier findet Ihr nach Themen geordnet Informationen über den aktuellen Stand unseres Projektes.
Wir brauchen jetzt eure aktive Unterstützung, um es erfolgreich voranzubringen!

Wir, die Mitglieder von LeGallineFelici, haben die Rechtsform eines Konsortiums. Diese „leichte“ Rechtsform eignet sich gut für zwei Hauptziele: die technische Unterstützung der Mitglieder:innen und die Vermarktung unserer landwirtschaftlichen Erzeugnisse. Unsere Ambitionen sind jedoch stets über diese beiden einfachen Ziele hinausgegangen. Von unserer (sehr) partizipativen und unterstützenden Verwaltung bis zu unseren Beziehungen und Projekten mit unseren Verbraucher:innen, von unserer Sorge um das Gemeinwohl bis zur Unterstützung zahlreicher Initiativen haben wir immer versucht, viel mehr zu sein als ein reines Handelsunternehmen.

Leider wurden diese Ziele im Laufe der Jahre oft durch mangelnde Ressourcen und durch die rechtliche Struktur des Konsortiums selbst behindert: Es ist nicht einfach, kommerzielle und soziale Aktivitäten miteinander zu verbinden. Aus rechtlichen Gründen ist das Konsortium gezwungen, Spenden, die manchmal Verbrauchergruppen gerne leisten möchten, abzulehnen. Daher die, seit einigen Jahren, kursierende Idee, eine neue Struktur zu gründen, um Projekte, die nicht direkt mit der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zusammenhängen, leichter finanzieren zu können.

In der Zwischenzeit haben sich in Italien und in Europa zahlreiche Verbrauchergruppen, die mit dem Konsortium verbunden sind, verselbständigt. Sie sind auch mit anderen landwirtschaftlichen Herstellern verbunden und haben sich auf sehr unterschiedliche Weise zu echten Bürgergemeinschaften entwickelt, die das Thema Lebensmittel von der Produktion bis zum Vertrieb behandeln und durchdenken. In einigen Fällen geht es um mehr als nur um Lebensmittel. Auch bei diesen oft überlasteten Gruppen scheitert der Ehrgeiz manchmal an mangelnden personellen und/oder finanziellen Ressourcen. Hier könnte eine Förderstruktur sehr hilfreich sein.

Und nicht zuletzt: als Landwirt:innen und/oder Verbraucher:innen  sind wir alle besorgt, nicht nur über die Auswirkungen des  Klimawandels  auf unser Leben und unsere Landwirtschaft, sondern auch über die ungewisse Zukunft unserer demokratischen Gesellschaften, denn wir wissen, wie sehr uns diese Umwälzungen zerstören können. Eines ist sicher: um die kommenden Jahre zu überstehen und unsere Träume am Leben zu erhalten - und vielleicht auch, um das fortzusetzen, was wir heute tun - müssen wir uns mehr denn je zusammenschließen und diese neue Struktur wird uns dabei helfen.

Das Grundprinzip einer Stiftung besteht darin,  Gelder oder Güter zu sammeln, die in den Dienst einer Sache gestellt werden, und zwar ausschließlich in den Dienst dieser Sache, auch wenn die Gründungsmitglieder anderen Platz gemacht haben. Die Festlegung des Stiftungszwecks - welchen Zweck oder welche Zwecke wollen wir unterstützen? - ist deshalb sehr wichtig, weil dieser Zweck, anders als bei Vereinen, später nur geringfügig geändert werden kann. Damit bietet die Stiftung ihren Stiftern und Spendern auf Dauer die Gewissheit über die „richtige“ Verwendung ihrer Zuwendungen. Die Kehrseite der Medaille dieser Solidität ist das  Risiko einer weniger demokratischen, auf die Stifter beschränkten Leitung. Um dieses Risiko zu vermeiden, haben wir uns für eine innovative italienische Rechtsform entschieden: die partizipative Stiftung. Außerdem haben wir einen möglichst offenen Gründungsprozess eingeführt, insbesondere was die Definition der Projekte angeht, die die Stiftung finanziert.

Die Stiftung hat auch einen  generationenübergreifenden Aspekt, der ausgeprägter ist als bei einem Verein: die Stifter bekunden den ausdrücklichen Wunsch, das weiterzugeben, was sie selbst zu einem bestimmten Zeitpunkt der Geschichte erträumt und verwirklicht haben, um eine andere Generation bei der Weiterführung der gleichen Träume zu unterstützen.

Um eine partizipative Stiftung zu gründen, braucht man zunächst Gründungsmitglieder, die zur Einrichtung des ersten Stiftungsfonds beitragen, der nach italienischem Recht mindestens 30.000 Euro betragen muss. Das sizilianische Konsortium Le Galline Felici wird mit einem Beitrag von 15.000 Euro zu den Gründungsmitgliedern gehören (dieser Beschluss wurde bereits von der Mitgliederversammlung gefasst). Die Stiftung wird jedoch nicht ohne weitere Gründungsmitglieder ins Leben gerufen. Wer könnten diese weiteren Gründungsmitglieder sein? In erster Linie Verbrauchergruppen mit eigener Rechtspersönlichkeit (z.B. Vereine). Privatpersonen oder andere Organisationen, die sich für das Projekt interessieren, sind nicht ausgeschlossen. Wir erwägen, einen Mindestbeitrag von 1.500 Euro festzulegen.

Die Gründungsmitglieder werden das Statut der Stiftung rechtlich registrieren. Sobald die Stiftung gegründet ist, können weitere Mitglieder beitreten, ebenfalls mit einem Mindestbeitrag von 1.500 Euro. Wir wollen, dass die beitretenden Mitglieder die gleichen Rechte haben wie die Gründungsmitglieder und dass diese Rechte nicht von der Höhe des Gründungsbeitrags abhängen. Sympathisanten können der Stiftung ebenfalls beitreten, mit einem reduzierten Beitrag, aber ohne Recht auf leitende Funktionen. Selbstverständlich kann man der Stiftung auch eine einmalige Spende zukommen lassen, ohne sich an der jährlichen Finanzierung beteiligen zu müssen.

Die Stiftung kann Zugang zu öffentlichen Mitteln haben und mit anderen Organisationen bei konkreten Projekten zusammenarbeiten können. Sie kann auch eine kommerzielle Nebentätigkeit entwickeln (z.B. die Herausgabe von Büchern), aber der Großteil ihrer Einnahmen wird aus den Spenden ihrer Mitglieder und anderer Spender stammen. Die Mitgliedsbeiträge sind nicht rückerstattbar.

Die Stiftung finanziert bzw. kofinanziert die ausgewählten Projekte aus ihren eigenen Mitteln, sofern sich diese am Ende eines jeden Rechnungsjahres auf mindestens 30.000 Euro belaufen. Dies ist eines der Grundprinzipien des Statuts: Das Gebäude kann gebaut und umgebaut werden, aber sein Fundament muss intakt bleiben.

Neben dem Gründungskapital muss die Stiftung daher eine regelmäßige Finanzierung sicherstellen. Ein kleiner Prozentsatz auf den Verkäufen (auf der Erzeugerseite) und den Käufen (auf der Verbraucherseite) könnte z.B. Teil dieser Finanzierung sein.

Die Besonderheit einer partizipativen Stiftung besteht darin, dass die Gründungsmitglieder und die später hinzugekommenen Mitglieder nach der Gründung unabhängig von der Höhe ihrer Ersteinlage (mindestens 1.500 EUR) die gleichen Rechte und Pflichten haben. Was sind die Pflichten? Zunächst einmal die, sich aktiv am Leben der Stiftung zu beteiligen. Das muss aber nicht unbedingt für viele Jahre sein. Alle Mitglieder der Stiftung haben die Möglichkeit, sich nach einer Mindestdauer von ein bis zwei Jahren zurückzuziehen. Außerdem werden wir alles tun, um die Verwaltung der Stiftung zu vereinfachen (Häufigkeit der Sitzungen, Sprachen usw.), mit dem Ziel, so vielen Menschen wie möglich die Teilnahme zu ermöglichen.

Es bleibt jedoch die Tatsache, dass ein Gründungsmitglied oder ein später hinzugekommenes Mitglied der Stiftung zu sein bedeutet, Teil einer
Ökonomie des Schenkens zu sein, die über die einfache Zahlung von finanziellen Mitteln hinausgeht. Es bedeutet auch, die kollektive Kompetenz der Stiftung aktiv zu fördern, um sie so lebendig und nützlich wie möglich zu erhalten - und zu allererst ins Leben zu bringen!

In erster Linie verteidigen und fördern wir das, was uns verbindet: die Agrarökologie und die direkten Beziehungen zwischen Erzeuger:innen und Verbraucher:innen, die es uns ermöglicht haben, „unsere Einsamkeit in Solidarität zu verwandeln“. Wir verteidigen und fördern auch die zahlreichen Bürgerbewegungen, die sich in ganz Europa in den verschiedensten Formen organisieren, um die Kontrolle über ihre Lebensmittelversorgung zurückzugewinnen. Wir wollen auch eine Wirtschaft unterstützen und fördern, die alle Lebewesen, einschließlich der Menschen, respektiert.
Und natürlich werden wir uns mit diesen Fragen im Zusammenhang mit dem Klimawandel und unseren eigenen Sorgen, die nicht auf die Landwirtschaft beschränkt sind, auseinandersetzen müssen.  Leider beginnen wir erst jetzt zu erkennen, wie sehr diese Umwälzungen unsere demokratischen Gesellschaften untergraben können. Um die kommenden Jahre, die uns sicherlich auf die Probe stellen werden, zu meistern, ist eines sicher: Wir werden mehr denn je zusammenhalten und neue Wege finden müssen, um gemeinsam unsere Ziele zu erreichen.

Welche konkreten Projekte könnte die Stiftung unterstützen? Die Projekte könnten sich auf zwei Schwerpunkte konzentrieren: landwirtschaftliche Produktion und aktive Bürgerbewegung.

Warum „Umfeld“ für die landwirtschaftliche Produktion? Da die Stiftung als gemeinnützig anerkannt werden soll, kann sie keine Projekte finanzieren, die in direktem Zusammenhang mit der kommerziellen Vermarktung der landwirtschaftlichen Produkte des Konsortiums stehen (die Co-Produktionsprojekte werden weiterhin intern vom Konsortium verwaltet), oder kommerzielle Interessen einer anderen dem Konsortium angehörenden Struktur verfolgen.

Die Stiftung kann auch Projekte zur Wiederaufforstung, Forschung zur Agrarökologie und zur Bekämpfung der Desertifikation, Ausbildungskurse und internationale Treffen von Landwirt:innen usw. finanzieren. Auf der anderen Seite, d.h. auf der Seite der Verbraucher:innen, können die Projekte z.B. die Produktion von Medien für Bürgergruppen betreffen, insbesondere um einen breiteren Zugang zu fördern, sowie Beratung und Unterstützung bei Organisation und Generationswechsel, die Organisation internationaler Studienreisen zwischen Gruppen, die ähnliche Projekte entwickelt haben, etc.

Die geplanten Projekte werden daher nicht nur Sizilien betreffen, auch wenn Sizilien aufgrund seiner Geschichte und seiner Stellung an vorderster Front der europäischen Antwort auf die globale Erwärmung einen besonderen Platz im Programm einnehmen wird, nicht zuletzt, weil das Konsortium zu den Mitbegründern gehören wird.

Diese Aufzählung von Projekten ist natürlich nur ein Anhaltspunkt. Wir bauen auf eure Träume und Anliegen, um sie im Rahmen dieser Stiftung zu verwirklichen und zu erweitern, deren Leitung wir so demokratisch und kooperativ wie möglich gestalten wollen!

Das Wort Stiftung kann sofort das Bild einer undurchsichtigen Struktur hervorrufen, die von reichen Geldgebern auf der Suche nach Steuervorteilen und Greenwashing finanziert wird. Das gibt es sicherlich. Aber es gibt auch demokratisch geführte Stiftungen, für die der Begriff „Gemeinwohl“ mehr als nur ein Schlagwort ist.

Auf jeden Fall scheint uns unser Projekt, so wie wir es uns bisher in der Startphase vorgestellt haben, ein vernünftiges Projekt zu sein, das in unserer Reichweite liegt und eine relativ geringe Anschubfinanzierung erfordert. Außerdem basiert es auf einem innovativen „Habitat“, der partizipativen Stiftung, was einen zusätzlichen Anreiz darstellt. Es liegt an uns, unsere eigene Arbeitsweise innerhalb dieser Struktur zu erfinden - kreativ, fröhlich und fruchtbar! - so wie wir es alle innerhalb der verschiedenen Strukturen und Gruppen, denen wir angehören, getan haben.

Die Stiftung strebt die Anerkennung als „gemeinnützige Einrichtung“ gemäß Artikel 5 des Gesetzes über den Dritten Sektor an. Sobald diese Anerkennung erfolgt ist, können italienische Spender ihre Beiträge in Italien von der Steuer absetzen. Für nicht-italienische Spender ist der Zugang zur steuerlichen Absetzbarkeit in ihrem Heimatland derzeit weniger einfach. Europa scheint jedoch in dieser Frage vorankommen zu wollen und unsere Stiftung, die sich entschieden für Europa einsetzt, teilt diese Ambition.

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Dieses Formular bietet  verschiedene Möglichkeiten, sich am Projekt
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von der minimalen Beteiligung (Erhalt regelmäßiger Informationen) bis hin zur maximalen (als Gründungsmitglied beitreten).
 
Es richtet sich in erster Linie an unsere Verbrauchergruppen, kann aber auch von allen anderen Interessenten ausgefüllt werden.
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